Gefährdungsanalyse und Probenahme von Trinkwasser

§ 15 Abs. 4 TrinkwV

Trinkwasser Beprobung:
Entnahme von Proben aus Trinkwasser-Installationen, Wassergewinnungs- und
verteilanlagen zur Untersuchung auf chemische, mikrobiologische und radiologische Prüfparameter.

Jörg Baumann absolvierte 2013 erfolgreich die Prüfung zum amtlich anerkannten Probenehmer (§15(4)TrinkwV). Seit dem arbeiten wir mit einem akkreditierten Prüflabor als vertraglich gebundene externe Probenehmer zusammen. Auf großer Nachfrage hin, absolvierte Julia Baumann im April 2018 ebenfalls den Lehrgang zur amtlich anerkannten Probenehmerin (§15(4)TrinkwV).

Gefährdungsanalyse: TrinkwV §

  • Feststellung von planerischen, bau- und betriebstechnischen Mängeln,
  • Festlegung notwendiger Maßnahmen zur Abhilfe und deren zeitliche Priorisierung in sofortige sowie mittel- und langfristigeMaßnahmen)
  • Gesundheitsgefahren (für Nutzer der Trinkwasser-Installation ->Risikobeurteilung)

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